Beschreibung: dürfen bei Normal- und Leichtmörtel nur in solcher Menge zugesetzt werden, dass die Trockenrohdichte um nicht mehr als 0,3 kg/dm3 gegenüber Mörtel ohne Luftporenbildner erniedrigt wird. Bei Verwendung von Zusatzmitteln ist stets eine Mörtel-Eignungsprüfung erforderlich und nachzuweisen, dass die Zusatzmittel bei bewehrtem Mauerwerk oder stählernen Verankerungen die Korrosion nicht fördern - Prüfzeichen eines Zusatzmittels gilt als Nachweis.
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