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Nachbarrecht

Beschreibung: Nachbarrecht unterscheidet öffentlich-rechtliches und privatrechtliches Nachbarrecht. Das öffentliche Nachbarrecht findet sich z.B. im Bau- und Bauplanungsrecht. Das privatrechtliche Nachbarrecht regelt die Beziehung der Grundstückseigentümer untereinander, wobei Bundes- und Landesrecht gilt, In den einzelnen Ländern sind Gesetze erlassen, die sich in vielen Punkten unterscheiden. So weit das BGB ausreichende Regelungen vorsieht, sind diese Bestimmungen im Nachbarrechtsgesetz nicht erfasst. Einige Rechte werden durch Bauordnung usw. geklärt, z.B. Fenster- und Lichtrecht, Dachtraufrecht, Grenzabstände von Baulichkeiten usw. Weiterhin finden sich im Nachbarrecht Bestimmungen über Nachbarwände, die auf der Grenze beider Grundstücke oder unmittelbar an der Grenze errichtet werden, hierzu gehört Hammerschlags- und Leiterrecht (Recht zur Durchführung von lnstandsetzungsarbeiten vom Nachbargrundstück aus), über Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern, das Zaunrecht (wer unterhält welchen Zaun usw.) werden geregelt. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Nachbarn und entsprechende verbindliche Vereinbarungen - so weit sie von den allgemeingültigen Vorschriften abweichen - sind ratsam, insbesondere bei Bepflanzung an der Grenze, da zunächst u.U. nicht behindernde Bäume, Hecken usw. nach Jahren eine erhebliche Beeinträchtigung und damit Arger mit dem Nachbarn bringen könnten.

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