Lexikon - catalog-web          

Nießbrauch

Beschreibung: Der Jahreswert eines lebenslänglichen Nießbrauchsrechtes, dessen jährlicher Ertrag ungewiss oder schwankend ist, bemisst sich grundsätzlich nach dem gemäß 16 Abs. 2 BewG vervielfachten Betrage der voraussichtlich erzielbaren tatsächlichen Jahresnutzung. Die Begrenzung der voraussichtlich erzielbaren Jahresnutzung auf 5,5 v.H. des Einheitswertes des mit dem Nutzungsrecht belasteten Wirtschaftsgutes entspricht nicht dem Gesetz und ist daher unzulässig. BGH, Urt. vom 29.7.1960 - III 206/56 U -

Link zur Website:

In der Kategorie: Start : Bauen : Nießbrauch

  © 2001 Lexikon  |  Sanierungskosten berechnen  |  Impressum  |  Nutzung/Datenschutzerklärung   |