Beschreibung: haben Handwerker ihre Arbeit am Bau beendet, wird das Aufmaß gemacht. Alle tatsächlich eingebauten Massen werden nach Gewerke getrennt ausgemessen und schriftlich festhalten. Berechnungsgrundlage ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Aufmaß ist die Grundlage der Schlussrechnung. Dies ist nicht notwendig, wenn die Arbeiten zum Festpreis vergeben werden.
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