Beschreibung: Emissionsbegrenzungen nach der technischen Anleitung Luft (TA Luft) sind die im Genehmigungsbescheid festzulegenden
a)zulässigen Massenkonzentrationen (mg/m3) von Luftverunreinigungen Im Abgas mit der Maßgabe, dass
aa) sämtliche Tagesmittelwerte die festgelegten Massenkonzentrationen
ab)97 % aller Halbstundenmittelwerte sechs Fünftel der festgelegten Massenkonzentrationen
ac) sämtliche Halbstundenmittelwerte das Zweifache der festgelegten Massenkonzentrationen nicht überschreiten,
b)zulässigen Massenverhältnisse (Emissionsfaktoren) (kg Emission pro produzierte Tonne)
c)zulässigen Massenströme (kg/h).
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