Beschreibung: Vollgeschoss im Gegensatz zu Halbgeschosse und Kellergeschossen ein volles Wohngeschoss. Sind Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben (Geschosshöhe, Mindesthöhe).
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