Beschreibung: Die zum Wertermittlungsstichtag kalkulierten Schadenbeseitigungskosten werden von dem bereits um die Alterswertminderung geminderten Gebäudesachwert abgezogen. Der Wertminderungsbetrag kann im Allgemeinen nicht höher sein als der Wertanteil des betreffenden Bauteils am Gesamtwert des Baukörpers. Bei einem älteren Gebäude würden so die Beseitigungskosten den Gebäudesachwert übersteigen.
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