Beschreibung: Die Geltungsdauer ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt, in Brandenburg 6 Jahre, in Bayern und Rheinland-Pfalz 4 Jahre, in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen 3 Jahre und in Berlin 2 Jahre, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb der Geltungsdauer begonnen wird, erlischt die Baugenehmigung, dies gilt auch, wenn der Bau mehr als ein Jahr unterbrochen wird (in den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Fristen).
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