Beschreibung: Die Karzinogenität bzw. karzinogene Wirkung eines chemischen Stoffes ist gleichbedeutend mit seiner krebserregenden bzw. -auslösenden Wirkung. Der Begriff "Krebs" ist dabei eine Sammelbezeichnung für bösartige (maligne) Geschwülste (Tumoren). Von den malignen Tumoren sind die benignen Tumoren (gutartige Geschwülste) zu unterscheiden.
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