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Baugrube

Beschreibung: Abmessung richtet sich nach der Grundfläche des Kellers, zuzüglich eines Arbeitsraumes von allseits mind. 50 cm an der Sohle. Ihre Tiefe ergibt sich aus der Geschosshöhe des Kellers. Die Baugrubenwände müssen je nach Bodenart zwischen 45 º und 60 abgeböscht werden.

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