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Baulast

Beschreibung: beim Kauf eines Grundstückes unbedingt nach Baulasten erkundigen. Nicht alle Baulasten sind im Grundbuch eingetragen u. dann u.U. im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsämter (Z.B. Bodenverschmutzung, Altrechte u.a.) Die Bauaufsichtsbehörden erteilen die entsprechenden Auskünfte. Baulasten sind z.B. Überwegerechte, Ansprüche der Stromversorgung o. der Post, die berechtigt sind, hier Masten oder Verteilerkästen aufzustellen, der Abstand zur Grundstücksgrenze usw.

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