Beschreibung: im Auftrag der Gemeinde von einem Architekten (Stadtplaner) für ein genau umrissenes Gebiet gezeichnet. Legt die Nutzung der in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke fest. Im Bebauungsplan sind Straßen und Wege, die Zahl der Geschosse, die Dachneigungen und viele andere Einzelheiten festgelegt.
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