Beschreibung: gemäß Definition im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter(GefGutG):"Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und andere Sachen ausgehen können."
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