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Die Tiefe der Abstandsflächen

Beschreibung: bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Sie beträgt
1. 1 H, mindestens 3 m,
2. in Kerngebieten 0,5 H, mindestens 3 m,3. in Gewerbegebieten und Industriegebieten 0,25 H, mindestens 3 m.
Es gelten noch weitere Reglungen, die in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt sind.

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