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Erschließung

Beschreibung: Grundstück, das bebaut werden soll, muss von der Gemeinde erschlossen werden; es müssen Straßen gebaut und Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom, Kanalisation, Fernwärme, Gas, Telefon verlegt werden. An den Kosten für die Erschließung werden die Grundstückseigentümer bzw. Anlieger beteiligt.

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