Beschreibung: Sie entstehen durch den Betrieb einer Baustelle, sie können jedoch einer Position des Leistungsverzeichnisses nicht direkt zugerechnet werden. Die Gemeinkosten werden daher nicht bei einer Position erfasst, sondern getrennt ermittelt und Teilleistungen mithilfe eines Zuschlages zugeordnet. Um die Abhängigkeit der Kosten von der Bauzeit zu erkennen, sollten die G.-Kosten getrennt nach einmaligen Kosten und zeitabhängigen Kosten erfasst werden.
Link zur Website: https://ib-rauch.de/bwl/kosten/gemeinkbaust.html
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