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Kataster

Beschreibung: öffentlich-rechtliches Verzeichnis aller Flur- bzw. Grundstücke eines Gebietes mit exakter Lage des Grundstücks, Einzeichnung der Grundstücksgrenzen und Grenzsteine. Das Kataster wird nicht beim Amtsgericht geführt, sondern beim Katasteramt der Städte und Landkreise.

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