Biologische Gebäudeschäden, Teil 1"
Biologische Schäden treten an fast allen Baustoffen auf, wo günstige Bedingungen vorliegen. Neben der spezifischen Nahrungsquelle ist in fast allen Fällen höhere Feuchtigkeit erforderlich. weiter Aspergillus, Schimmelpilze, Mykosen, Dispersionsfarben, ph-Wert, Hausschwamm, Tannenblättling, Weissfäule, Braunfäule, Hausporling, Strangmyzel, Holzbalkendecke, Gipskartondecke
Biologische Gebäudeschäden, Teil 2
In diesm Teil werden die holzerstörenden Insekten, der Holzschutz und die anderen Schädlinge (Taubenzecken, Speckkäfer, Messingkäfer, Kleidermotten u.a.) im Gebäude behandelt. weiter Anobium pertinax, Trotzkopf, Holzwurm Bekämpfung, Bunter Nagekäfer, Xestobium rufovillosum, Anobium punctatum, Holzschutz, Schwammbekämpfungsmittel, Heißlufverfahren, Taubenzecken, Argas reflexus, Speckkäfer, Messingkäfer, Kleidermotten, Schlupfwespe, Buntkäfer
Biologische Schäden in Gebäuden
Schäden durch holzzerstörende Pilze und Insekten leuchten jedem sofort ein, schwer darzustellen sind dagegen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch Schimmelpilze und weitere Schädlinge verursacht werden.weiter Schädlingsbefall, Hausschwamm, Schimmelpilz, Holzschutz, Bauschaden, Taubenzecke, Pilzbefall, Kleinkinder, Wärmebrücken, Nässe, Speckkäfer, Kleidermotte
Biologische Schäden verursachen technische Wertminderungen an Gebäuden
Bauschäden/Nutzungseinschränkungen durch Insekten, Pilze, Algen, Bakterien und deren Bekämpfungsmittel sind künftig bei der Gebäudebewertung zu berücksichtigen. weiter Wertermittlung, biologische Bauschäden, Hausschwamm, Schimmelpilz, Holzschutz, Bauschaden, Taubenzecke, Fäule, Pilzbefall, Restnutzung, Verkehrswertermittlung, Wärmebrücken, Baumangel
Biozid-Richtlinie
definiert die Zulassung in Art. 2 Abs. 1 Buchst. i) als Verwaltungsakt, mit dem die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats [der EU] auf Antrag eines Antragstellers das Inverkehrbringen eines Biozid-Produkts in seinem Gebiet oder einem Teil desselben zulässt.
Biozide
Substanz, die Organismen abzutöten vermag; die Biozid-Richtlinie definiert in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) Biozid-Produkte als Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen, und die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen; dazu zählen u. a. Holzschutzmittel.
Birke
Brennwert/Raummeter 1900 kWh, Heizwert/Raummeter 1759 kWh, Brennwert/Kilogramm 4,3 kWh, Heizwert/Kilogramm 4.0 kWh
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