Geruchsschwellenwert/Geschmacksschwellenwert
Der Geruchsschwellenwert bezeichnet die kleinste Stoffmenge in Luft oder Wasser, die von den meisten Menschen noch wahrgenommen werden kann. Der Geschmacksschwellenwert charakterisiert die vergleichbare geschmacklich in Wasser noch nachweisbare bzw. wahrnehmbare Stoffmenge. Aufgrund differenzierter Einflüsse sowie Schwankungen in der subjektiven Empfindlichkeit sind diese Schwellenwerte nicht exakt definiert. Als unmittelbar erfassbares Warnsignal sind sie jedoch ein wichtiger Hinweis auf mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Chemikalien.
Geruchsverschluss
ist ein S-förmiges Rohr, in dem Wasser steht. Durch die Wassersäule wird das Austreten der Gase aus der Kanalisation verhindert.
Geschiebelehm
durch Gletscher oft über weite Entfernungen transportierter Lehm mit gerundeten Körnern, z. T. kalkhaltig (Geschiebemergel). Kalkhaltiger Geschiebelehm wird als Mergel bezeichnet; als Baulehm nur bei geringem Kalkgehalt brauchbar.
Geschlossene Bauweise
in Bebauungsplan festgesetzte Bauweise, die vorschreibt, dass Baukörper entlang einer Front zusammenzubauen sind.
Geschossflächenzahl(GFZ)
ist im Bebauungsplan festgelegt. Geschossflächenzahl sagt aus, wie viele Quadratmeter maximale Geschossfläche auf einem Grundstück erstellt werden dürfen.
Geschoßhöhe
ist der lotrechte Abstand zwischen der Fußbodenoberkante und der Oberkante des darüber- oder darunter liegenden Fußbodens.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Bauberufsgenossenschaften im Bundesgebiet sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Gegen Arbeits- und Wegeunfälle sind alle an einem Eigenheimbau (auch unentgeltlich) Beschäftigten mit Ausnahme den Bauherren automatisch versichert. Die Bauherren können sich bei der Bauberufsgenossenschaft freiwillig versichern. In jedem Fall sind sie aber verpflichtet, das Bauvorhaben den örtlich zuständigen Bauberufsgenossenschaft zu melden. Die Bauberufsgenossenschaft hilft gerne weiten, besonders bei Fragen zur Unfallverhütung. Eine private Haftpflichtversicherung befreit nicht von den Gesetzlichen Unfallversicherungspflicht!
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