TRK-Werte
Technische Richt-Konzentrationen gelten für einige krebserzeugende und erbgutändernde Arbeitsstoffe, für die zur Zeit noch keine toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründeten MAK-Werte aufgestellt werden können, z.B. für Arsen, Asbest, Benzol und Vinylchlorid. Die technische Richtkonzentration eines gefährlichen Arbeitsstoffes ist diejenige Konzentration eines Stoffes in der Luft, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Die Einhaltung der technischen Richtkonzentration vermag Gesundheitsschädigungen nicht vollständig auszuschließen.
Trockenstoffe (Sikkative)
sind in allen Öllacken enthalten. Ohne sie würde der Lack entweder gar nicht oder nur sehr langsam erhärten. Es handelt sich um Metallseifen der Linolensäure, Abietinsäure, Naphthensäure und Oktansäure z.B. mit Kobalt, Blei, Mangan, Calcium oder Zink.
Tyndall-E.
Streuung eines Lichtstrahls in einer Suspension feinster, auch kolloidaler Partikel.
Umesterung
Überführung eines Esters in einen anderen; Bsp.: Alkoholyse
Umweltchemie und Ökotoxikologie
sind relativ junge Wissenschaften, die die Chemie unter Umweltbedingungen, ihre Wirkungen auf Organismen und Ökosysteme und die damit verbundenen Stoffrisiken untersuchen.
Umweltchemikalie
Umweltchemikalien bzw. Umweltschadstoffe sind chemische Stoffe, die durch anthropogene Aktivitäten in die Umwelt eingebracht werden und in solchen Mengen oder Konzentrationen auftreten können, die geeignet sind, Lebewesen, ökologische Systeme und insbesondere den Menschen zu gefährden und zu schädigen. Hierzu gehören chemische Elemente und Verbindungen organischer und anorganischer Natur, synthetischen oder natürlichen Ursprungs. Das menschliche Zutun kann mittelbar oder unmittelbar erfolgen, es kann beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein. Umweltchemikalien wirken immer über nicht biologische Strukturen von Hydro-, Pedo- und Atmosphäre. (Materialien zum Umweltprogramm der Bundesregierung, Bundesministerium des Innern 1971, Seite 73.)
Umweltgefährlichkeit
(umweltgefährliche Stoffe) Nach der Gefährlichkeitsmerkmale-Verordnung ist das Merkmal "umweltgefährlich" gegeben, wenn Stoffe selbst, deren Verunreinigungen oder Zersetzungsprodukte infolge der in den Verkehr gebrachten Menge, der Verwendung, der geringen Abbaubarkeit, der Akkumulationsfähigkeit oder Mobilität in der Umwelt auftreten, insbesondere sich anreichern können und aufgrund der Prüfnachweise oder anderer wissenschaftlicher schädliche Wirkungen auf den Menschen oder auf Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen, die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft und auf die Beziehungen unter Ihnen sowie auf den Naturhaushalt haben können, die erhebliche Gefahren oder erhebliche Nachteile für die Allgemeinheit herbeiführen. Die Umweltgefährlichkeit wird von einer Vielzahl von Eigenschaften des Stoffes und des Umweltsystems bestimmt. Von diesen Eigenschaften kann keine allein die Umweltgefährlichkeit ausmachen, sondern nur das Zusammenwirken mehrerer Eigenschaften.
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