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Immobilienkredit

Beschreibung: Bei einer Kreditaufnahme veranlasst der Notar die Grundschuldbestellung beim Grundbuchamt. Die Grundschuld wird in die Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Die Bank wird somit zum Eigentümer Ihrer Immobilie. Ist der Immobilienkredit zurückgezahlt, so wird von der Bank eine Löschungsbewilligung angefordert. Der Notar veranlasst die Löschung der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Gleichzeitig ist das Original des Darlehnsvertrages (eine Urkunde) von der Bank zurückzufordern! Das ist sehr wichtig! Solange dies nicht erfolgt, sind Sie auch kein Eigentümer Ihrer Immobilie!

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