Baustrom
Wo gebaut wird, braucht man Strom. Die Strom-Leitung wird zur Baustelle in einem Baustrom-Verteilerschrank geführt, aus dem man Strom für den Bau entnimmt u. Zähler den Stromverbrauch registriert.
Bautafel
Nach Vorschrift von Baubeginn an auf dem Baugrundstück. Bautafel mit den Angaben: Art des Projekts (Einfamilien-, Mehrfamilien-, Doppelhaus usw.), Name u. Anschrift des Bauherrn, des verantwortlichen Bauleiters, des Architekten oder der planenden Firma u. eventuell des Statikers. Größe der Tafel ist nicht vorgeschrieben, sie muss aber gut von Strasse aus sichtbar sein.
Bautagebuch
Wird vom Architekten bzw. Bauleiter geführt. In ihm wird notiert: Das Wetter, nur so kann man später nachprüfen, ob die Arbeiter wirklich wegen schlechten Wetters nicht arbeiten konnten; welche Arbeiten bereits erledigt sind, welche Handwerker auf der Baustelle gearbeitet haben. Das Bautagebuch enthält Fotos von der Baustelle, auch in Details u. von jedem Bauabschnitt. Sehr hilfreich, wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte.
Bautenschutz und Bauchemie
Fachbeiträge zu Feuchtigkeitsschäden, Mauersalze, Trockenlegung, chemische Schadstoffe, - Korrosion, - Beständigkeit, Formelsammlungen, Checklisten, online-Berechnung weiter Bauchemie, Holzschutz, Schadstoffe, Hochwasser, wasserschäden, feuchteschutz, Trocknung, bauschäden, immobilien, Schimmelpilze, Betonkorrosion, lüften, bautenschutz, Luftfeuchtigkeit, Mauersalze, Bauschäden, Vertikaldichtung, Horizontaldichtung, Feuchtigkeitsschutz, Mauertrockenlegung, Mauerwerksalze
Bautrocknung
Ein Neubau braucht Zeit, um richtig auszutrocknen. Das Wasser kommt aus dem Mörtel, den Mauerwerk, den Anstrichen und vom Niederschlag, wo der Rohbau noch kein Dach hatte. Bei Zeitdruck kann man Firmen mit der Bautrocknung beauftragen. Sie lässt sich mit leistungsstarken Heizanlagen beschleunigen. Das Grundprinzip beruht auf Erwärmung und Fortführung der mit Wasserdampf angereicherten Luft.
Bauträger
Ist in der Regel eine juristische Person (z.B. Wohnungsbaugesellschaften, Bauunternehmer), die unter eigenem Namen bauen und die fertiggestellten Objekte verkaufen. Machen fast alles in Eigenregie, Planung in firmeneigenen Büros mit angestellten Architekten, Bauingenieuren u. der Baubetreuung bis zum Verkauf.
Bauvertrag und VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen befasst sich nur mit der Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen. Sie ist für die Erbringung einer bestimmten Bauleistungen ausgerichtet und kann nur für diesen Vertrag angewendet werden. Jeder Auftrag muss ausdrücklich vereinbart werden, dies gilt auch für Nachaufträge.Die VOB ist kein Gesetz, keine Rechtsvorschrift, kein Handelsbrauch und auch kein Gewohnheitsrecht.
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