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Kategorie: Bauen

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Bauvoranfrage
Voranfrage zu einem Bauvorhaben bei einer Gemeinde, möglichst mit Übersichtsplänen. Strittige Fragen und gemeindliche Auflagen können dabei geklärt werden.


Bauvoranfrage
Diese kann schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden. Dadurch können einzelne Fragen, die in der Baugenehmigung zu entscheiden sind, vorab geklärt werden. Anschließend wird ein Bauvorbescheid erteilt, der Bindungswirkung für die spätere Baugenehmigung hat.


Bauvorbescheid
sinnvoll, wenn beim Kauf eines Grundstücks geprüft werden soll, ob das Grundstück nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann. Ist günstiger als ein Bauantrag, der Bauvorbescheid ersetzt jedoch kein Bauantrag.


Bauzeitenplan
Am Bau arbeiten in der Regel mehrere Gewerke gleichzeitig, wichtig zu wissen, welche Handwerker wann auf der Baustelle sind und ob die verschiedenen Arbeiten gut koordiniert sind. Es lassen sich Kapazitäten und Engpässe erkennen. Im Plan sind technologisch bedingte Stillstandszeiten, wie z.B. Abbindeprozesse, berücksichtigt. Für Bauherrn, der Eigenleistungen erbringt, ist er besonders wichtig. Bauzeitenplan (am besten in Form eines Balkendiagramms). Auf diesem Plan sind die Termine der verschiedenen Handwerker zu sehen.


Bauökologische Grundsätze
Unter dem Begriff Bauökologie gibt es keine einheitliche Definition, sie wird je durch das Ökologieverständnis geprägt ... weiter Altbauteile, Recyclingmaterial, Bauabfälle, Umwelteinflüsse, Reparaturarbeiten, Umweltverträglichkeit, Schadstoffminimierung


Bebauungsplan
Zweck
(1) Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen.
(2) Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ein Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen.
(3) Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans kann gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren). Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan angezeigt und bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.
(4) Ein Bebauungsplan kann aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, bevor der Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets nicht entgegenstehen wird (vorzeitiger Bebauungsplan)...


Bebauungsplan
im Auftrag der Gemeinde von einem Architekten (Stadtplaner) für ein genau umrissenes Gebiet gezeichnet. Legt die Nutzung der in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke fest. Im Bebauungsplan sind Straßen und Wege, die Zahl der Geschosse, die Dachneigungen und viele andere Einzelheiten festgelegt.


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