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Kategorie: Bauen

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Start : Bauen : Seite 99

Grundbuchblatt
Es besteht aus einem Bestandsverzeichnis;
Abt. 1 - Eigentumsverhältnisse;
Abt. II - Lasten und Beschränkungen;
Abt. III - Grundschulden und Hypotheken.


Grundierung (Holz)
erster Arbeitsgang bei der Oberflächenbehandlung des Holzes; sie hat den Zweck, die Saugfähigkeit des Untergrundes aufzuheben und eine gute Grundlage für nachfolgende Anstriche zu schaffen.


Grundierung (Metall)
Metalle erhalten nach dem Entrosten einen Korrosionsschutz -Grundanstrich mit passivierender Wirkung. Entrostete Stahlbauteile versieht man nach DIN 18364 bzw. 55928 T 6 in der Regel mit 2 Bleimennige-Grundanstichen auf Ölgrundlage. Im Brückenbau diese Bleimennige-Anstriche nicht mehr zulässig.


Grundwasser
im Erdbereich vorhandenes Wasser. Höhe des Grundwasserspiegels ändert sich, je nach Jahreszeit u. Regenanfall. Wichtig ist der höchste Grundwasserspiegel. Liegt dieser im Bereich eines Kellergeschosses, muss eine Abdichtung gegen drückendes Wasser erfolgen. Während der Bauzeit ist Grundwasserhaltung nötig.


Gründungen
haben die Aufgabe, die Lasten des Baukörpers - Eigengewicht und Verkehrslast - in den Baugrund einzuleiten. Da die Festigkeit der Böden geringer ist als die Festigkeit der Baustoffe, werden lastverteilende Gründungselemente unter den tragenden Elementen des Bauwerks, wie Wände und Stützen, angeordnet. Die Gründung muss so bemessen sein, dass die Standsicherheit der Bauteile gewährleistet ist. (Sicherheit gegen Bruch des Bodens unter dem Fundament, Gebrauchsfähigkeit des Bauwerks, Vermeidung von Rissen und unzulässigen Setzungen, wegen Rohranschlüsse.)


Guaiac
(Guaiac-Tinktur). ein aus dem Guaiac-Baum gewonnenes Harz, welches in Alkohol gelöst wird und an Pilzfruchtkörpern eine Blaufärbung hervorrufen kann.


Gussasphalt
Gussasphaltbeläge werden als fugenlosen Unterboden oder als Nutzbelage verwendet. Geeignet, wenn der Boden gegen Wasser zu schützen ist. weiter Fußboden


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