Gefahrgut
gemäß Definition im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter(GefGutG):"Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und andere Sachen ausgehen können."
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoffV).
Gefährlichkeit
Die Gefährlichkeit eines chemischen Stoffes charakterisiert sein Potenzial, biologische Systeme zu schädigen.
Gefährlichkeit
Die Gefährlichkeit eines chemischen Stoffes charakterisiert sein Potenzial, biologische Systeme zu schädigen.
Gefährlichkeitsmerkmal
Der Gesetzgeber hat im Chemikaliengesetz die Merkmale (Eigenschaften) festgeschrieben und in der Gefährlichkeitsmerkmale-Verordnung definiert, die einen Stoff im Sinne des Gesetzes zu einem gefährlichen Stoff machen. Das Gefährlichkeitsmerkmal bezeichnet die stoffimmanente Eigenschaft, die durch eine entsprechende Untersuchung festgestellt werden kann.
Gefährlichkeitsmerkmal
Der Gesetzgeber hat im Chemikaliengesetz die Merkmale (Eigenschaften) festgeschrieben und in der Gefährlichkeitsmerkmale-Verordnung definiert, die einen Stoff im Sinne des Gesetzes zu einem gefährlichen Stoff machen. Das Gefährlichkeitsmerkmal bezeichnet die stoffimmanente Eigenschaft, die durch eine entsprechende Untersuchung festgestellt werden kann.
Germanit
Ist ein Kupfer-Eisen-Thiogermanat mit der Formel Cu6FeGe2S8
© 2001Katalog | Sanierungskosten | Impressum | Nutzung/Datenschutzerklärung |