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Gewässerschaden - Haftpflichtversicherung
schützt gegen Haftpflichtansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Gewässerschäden.
Grundbuch
ist das amtliche Verzeichnis aller Rechte an Grundstücken eines Amtsgerichtsbezirkes mit Eintragung über genaue Lage, Größe, Nutzung des Grundstücks, Eigentümer und evtl. Belastungen, wie Hypotheken, Rechte Dritter am Grundstück (Wegerecht, Leitungsrecht, Fensterrecht). Bei Veränderungen der Verhältnisse, wie Verkauf, Teilung, neue Belastung, Ablösung von alten Belastungen usw. erfolgt auf Antrag "Löschung" und Neueintragung. Das Amtsgericht stellt gegen Kostenerstattung Grundbuchauszüge aus.
Grunderwerbsteuer
ist beim Grundstücksverkauf zu bezahlt - im Allgemeinen vom Käufer.
Grundflächen und Rauminhalte
sind nach 3 Bereichen zu ermitteln
a) überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen
b) überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen (z.B. Loggia, Carport, Luftgeschoss, Laubengang, überdeckter Balkon)
c) nicht überdeckt (z.B. Dachgarten, nicht überdeckter Balkon)
Bei Kostenermittlungen wird vorwiegend der Bereich a herangezogen. Bezugseinheiten sind /m3BRIa und /m2BGFa sowie /m2NF und /m2HNF und damit die wichtigste Rolle bei Kostenschätzungen neben der Wohnfläche nach DIN 283-2 (03.51) und anderen Bezugsgrößen. Brutto-Grundfläche (BGF) Für die Berechnung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z.B. Putz, in Fußbodenhöhe anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen bleiben dabei unberücksichtigt. Brutto-Grundflächen des 2. Bereichs sind an den Stellen, an denen sie nicht umschlossen sind, bis zur senkrechten Projektion ihrer Überdeckungen zu rechnen. Brutto-Grundflächen von Bauteilen (Konstruktionsgrundflächen), die zwischen dem 1. und 2. Bereich liegen, sind zum 1. Bereich zu rechnen.
Grundflächenzahl (GRZ)
auf jedem Grundstück darf nur ein Teil der Fläche überbaut werden, das hängt vom Bebauungsplan ab. Die Grundflächenzahl legt fest, wie viel Fläche bebaut werden darf.
Grundkosten
..sind zeitraumbezogene Kosten.. weiter
Grundschuld
Belastung eines Grundstückes zugunsten eines Gläubigers (z.B. Bank). Aufgrund der Belastung muss eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück gezahlt werden. Sie wird von den Banken im Regelfall gefordert, bevor ein Darlehen ausgezahlt wird.
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