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Kategorie: Bauen

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Baubeginn
ist erst nach Erteilung der Baugenehmigung gestattet, eine Teilbaugenehmigung ermöglicht ggf. einen vorzeitigen Beginn für einen Teil der Arbeit, z. B. für den Bauaushub. Der Bauschein verliert nach einer bestimmten Zeit seine Gültigkeit, wenn mit dem Bau nicht begonnen bzw. eine Verlängerung nicht beantragt wurde. Eine Abweichung von den genehmigten Plänen bedarf der Zustimmung. Der Baubeginn und die ausführende Firma sind dem Bauaufsichtsamt zu melden.


Baubiologie
(Nach Brockhaus) untersucht die tierischen und pflanzlichen Schädlinge von Baustoffen (z.B. Holzwurm, Hausschwamm), entwickelt Schutzmaßnahmen und Mittel zur Bekämpfung; untersucht auch den (schädigenden) pflanzlichen Bewuchs an Betonoberflächen. Andere Auslegungen beinhalten die ganzheitliche Beziehung zwischen Lebewesen und Bauwerken. Sind diese gestört, so wirkt sich das nachteilig auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen aus. In der Praxis wird dieser Begriff für die Lehre von den ganzheitlichen Beziehungen zwischen Lebewesen und Bauwerken verwendet. Sind diese gestört, so wirkt sich das nachteilig auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen aus. Der Fortschritt hat das Ziel eines glücklichen, gesunden und zufriedenen Zusammenlebens - der inneren und äußeren Harmonie...


Baubiologie
(Nach Brockhaus) untersucht die tierischen und pflanzlichen Schädlinge von Baustoffen (z.B. Holzwurm, Hausschwamm), entwickelt Schutzmassnahmen und Mittel zur Bekämpfung; untersucht auch den (schädigenden) pflanzlichen Bewuchs an Betonoberflächen. Andere Auslegungen beinhalten die ganzheitliche Beziehung zwischen Lebewesen und Bauwerken. Sind diese gestört, so wirkt sich das nachteilig auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen aus. In der Praxis wird dieser Begriff für die Lehre von den ganzheitlichen Beziehungen zwischen Lebewesen und Bauwerken verwendet. Sind diese gestört, so wirkt sich das nachteilig auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen aus. Der Fortschritt hat das Ziel eines glücklichen, gesunden und zufriedenen Zusammenlebens - der inneren und äußeren Harmonie...


Baubiologie in der Wohn- und Arbeitsumwelt
Baubiologie ist die Lehre von den ganzheitlichen Beziehungen zwischen Lebewesen und Bauwerken. Sind diese gestört, so wirkt sich das nachteilig auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen aus. weiter Arbeitsumwelt, Baubiologie, Baustoffe, Mensch, Verhaltensforschung, Wohnumwelt, Gesundheit, Pflanzenversuche, Arbeitsstätten, Asthma, Kopfschmerzen, Reizklima, Mikrowelle, Wechselfelder, Luftionen, Müdigkeit, Leistungsabfall, Depressionen, Kreislaufbeschwerden, Umweltqualität, ökologisch, Wohlstandsoptimum, Arbeitsprozesse, soziotechnische, Arbeitsorganisation, Flächennutzungsplan, Sanierung, Qualitätsbewusstsein, Lebenserwartung


Baufeuchte
Feuchtigkeit, die bei Errichtung des Gebäudes durch anfallendes Wasser, wie z.B. Anmachwasser (Putz, Estrich,...) Regenwasser, Bodenfeuchtigkeit, Grundwasser, Hangwasser, in die Bauteile gelangt.


Baugenehmigung
Antrag auf Baugenehmigung wird eingereicht, wenn die Genehmigungspläne gezeichnet, die Statik berechnet, der Wärmeschutznachweise oder der Ausnahmegenehmigung und alle entsprechenden Formblätter ausgefüllt sind. In der Regel bereitet der vorlageberechtigte Architekt, Ingenieur bzw. Bauträger den Antrag vor, der Bauherr unterschreibt. Die Baugenehmigung ist für viele bauliche Maßnahmen an einem Gebäude erforderlich. Sie muss eingeholt werden, bevor mit dem Bau oder Umbau begonnen wird. In vielen Bundesländern hat man die Vereinfachungen des Baugenehmigungsrechtes eingeführt. z.B. können bisher genehmigungspflichtige - Modernisierungsmaßnahmen an und in Wohngebäuden ohne vorheriges behördliches Verfahren erfolgen. Es wird unterschieden in genehmigungsbedürftige Vorhaben, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und genehmigungsfreie Vorhaben. Um zu erfahren, ob Genehmigungs- oder Anzeigepflichten bestehen, wendet man sich am besten an die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde.


Baugenehmigung
Die Geltungsdauer ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt, in Brandenburg 6 Jahre, in Bayern und Rheinland-Pfalz 4 Jahre, in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen 3 Jahre und in Berlin 2 Jahre, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb der Geltungsdauer begonnen wird, erlischt die Baugenehmigung, dies gilt auch, wenn der Bau mehr als ein Jahr unterbrochen wird (in den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Fristen).


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