Bauabnahme
so bezeichnet man die behördliche Bescheinigung, dass ein Haus baurechtlich und bautechnisch ohne Mängel und somit bezugsfertig ist.
Bauakustik
umfasst alle Probleme der Schallausbreitung und des Schallüberganges zwischen verschiedenen Wohnbereichen und Arbeitsplätzen, verschiedenen Räumen oder einem Raum und dem Freien. Sie umfasst hauptsächlich die Lärmbekämpfung im Hochbau, grenzt sich aber gegen den maschinentechnischen (haustechnischen) Schallschutz sowie gegen die Schwingungsschutztechnik ab. Letztere überschneidet sich mit dem Maschinenbau und der Statik.
Bauakustik
umfasst alle Probleme der Schallausbreitung und des Schallüberganges zwischen verschiedenen Wohnbereichen und Arbeitsplätzen, verschiedenen Räumen oder einem Raum und dem Freien. Sie umfasst hauptsächlich die Lärmbekämpfung im Hochbau, grenzt sich aber gegen den maschinentechnischen (haustechnischen) Schallschutz sowie gegen die Schwingungsschutztechnik ab. Letztere überschneidet sich mit dem Maschinenbau und der Statik.
Bauantrag
ist zwei- oder dreifach bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit entsprechenden Anlagen einzureichen.(Reglung in der Landesbauordnung.) Der Umfang ist vorher zu klären: Antrag auf Genehmigung, Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnung, statische Berechnungen, Zeichnung der Re- und Entwässerungsanlage, Zeichnung der Einfriedung des Vorgartens, Anordnung des Kfz-Einstellplatzes usw. Die Bauvorlagen sind vom Bauherrn und dem Architekten zu unterschreiben.
Bauaufnahme
Sind für ein bestehendes Gebäude keine oder nur unzureichende Planunterlagen vorhanden, wird es vermessen u. aufgezeichnet. Bauaufnahme ist z.B. erforderlich beim Umbau eines älteren Bauwerks, für das es keine Pläne mehr gibt oder wenn bei einem Neubau wesentlich von den ursprünglichen Plänen abgewichen wurde.
Bauaufsicht (örtliche)
Verantwortliche zur Kontrolle aller baurechtlichen, bautechnischen u. berufsgenossenschaftlichen Forderungen. Bauaufsicht seitens des Architekten durch den von ihm bestimmten Bauleiter. Bauunternehmer überträgt die Aufsicht auf Bauführer, bei einfachen Bauten auf den Polier. Beide werden von der Bauaufsicht u. der Berufsgenossenschaft kontrolliert.
Bauaufsichtsbehörden
(Bauordnungsamt); Untere Bauaufsichtsbehörde = Kreis- oder Stadtverwaltung. Mittlere Bauaufsichtsbehörde = Regierungspräsident, Bezirksregierung, Oberste Bauaufsichtsbehörde = Landesministerium ...(in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt).
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